Hinweise Batteriegesetz

Hinweise Batteriegesetz


Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß § 18 BattG

Gemäß § 18 Batteriegesetz sind wir als Händler verpflichtet, Sie wie folgt zu informieren:

Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, wobei sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Sie können Batterien nach Gebrauch in jeder mobilblitz-Filiale (den für Sie nächstgelegenen Filiale finden Sie auf unserer Website) zurückgeben.

Sie können die Batterien auch an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgeben.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:

„Cd“: die Batterie enthält mehr als 0.002 Masseprozent Cadmium
„Pb“: die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
„Hg“: die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

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